Totholz Definition
Unter Totholz versteht man im allgemeinen alles abgestorbene Holz in Form von ganzen Baumstämmen, Wurzelballen, Baumstümpfen, Bruchstücken und Ästen (HOGAN 1987, BENKE et al. 1984, LISLE 1986, WEIß 1998).
Probleme bereitet die Abgrenzung dieser großen Holzstücke von kleineren Ästen, Zweigen und dem grob- / feinpartikulärem organischen Material. Aus der Literatur läßt sich kein ökologisch begründbarer Schwellenwert ableiten. Dort wird Totholz i.d.R. anhand von Mindestdurchmessern und -längen definiert, wobei der Mindestdurchmesser häufig 10 cm beträgt (ANDRUS et al. 1988, BILBY & WARD 1989, 1991, LISLE 1986, HOGAN 1987, CARLSON et al. 1990, MARSTON 1982, MCDADE et al. 1990, MURPHY & KOSKI 1989, NAIMAN et al. 1986, SWANSON et al. 1984, FAUSCH & NORTHCOTE 1991).
Da bei einer ersten Begehung der Untersuchungsgewässer deutlich wurde, daß ein großer Teil des Holzes geringere Durchmesser besitzt, wird der Schwellenwert bei der Kartierung der Modellbäche auf 5 cm herabgesetzt. Zum einen ist damit sichergestellt, daß der überwiegende Teil des Holzes erfaßt wird, zum anderen bleibt die Kartierung auch an den totholzreicheren Gewässern durchführbar.
Totholz wird für die Kartierung als alles abgestorbene Holz definiert, welches innerhalb des bordvollen Gewässerquerschnitts, einen Mindestdurchmesser von 5 cm erreicht.
Ungleichförmige Holzstücke, die von der Zylinderform abweichen, werden ab einer Querschnittsfläche von 19,6 cm aufgenommen. Dies entspricht der Fläche eines Kreises mit 5 cm Durchmesser.
Totholz mit einem geringeren Durchmesser als 5 cm wird bei der Kartierung nur dann aufgenommen, wenn es in Akkumulationen vorkommt.
Zur Abgrenzung des im Gewässer befindlichen, gewässerwirksamen vom terrestrischen Totholz wird das bordvolle Niveau herangezogen. Analog zum Konzept des bettgestaltenden Abflußes von LEOPOLD et al. (1964, zitiert in NADOLNY 1994) wird angenommen, daß Totholz außerhalb des bordvollen Querschnitts zu selten überflutet wird, um einen bedeutenden Einfluß auf das Gewässer zu haben.
Das bordvolle Niveau wird hier als die Höhenlage der Aue definiert, in der es zu einer flächenhaften Ausuferung des Gewässers kommt. Im Fall von eingetieften Bächen und Fließgewässern, die keine ausgedehnten Auenbereiche besitzen, müssen andere Indikatoren wie Neigungswechsel der Uferböschung, die am höchsten liegenden fluvialen Ablagerungen oder die Vegetation zur Bestimmung des bordvollen Niveaus herangezogen werden (ROSGEN 1996). In solchen Gewässern kann das bordvolle Niveau tiefer liegen als die Böschungsoberkante.
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