Renaturierung von Fließgewässern mit Totholz



 

Entwicklungsziel naturnahe Strukturvielfalt


 
1.) Beschreibung des Entwicklungsziels:

 

Totholz ist ein wichtiger Systembaustein natürlicher Fließgewässer. Nennenswerte Mengen an Totholz finden sich in den hiesigen Fließgewässern jedoch lediglich auf kurzen Gewässerabschnitten kleiner Bäche (HERING & REICH, 1997; KAIL, 1998 HERING et al., 2000). Unsere Fließgewässer weichen gerade in Hinblick auf die vorhandene Totholz-Menge sehr stark vom Leitbild (heute potenziell natürlicher Gewässerzustand) ab. Daher bietet es sich an durch das Belassen oder aktive Einbringen von Totholz eine naturnähere Strukturvielfalt zu schaffen.

Voraussetzung für die Renaturierung durch belassen von Totholz ist die Flächenverfügbarkeit und das Vorhandensein eines ausreichend breiten und alten Gehölzstreifens, aus dem Totholz in ausreichender Menge ins Gewässer eingetragen wird. Diese Voraussetzungen erfüllen i.d.R. nur längere Gewässerabschnitte in der freien Landschaft.

Um einen natürlichen Totholz-Eintrag sicherzustellen sollte gemäß des Eintrag-Modells von ROBISON & BESCHTA (1990) die Breite dieser Gehölzstreifen der Baumhöhe des Bestandes entsprechen. Mit zunehmender Gewässergröße gewinnt für eine ausreichend große Totholz-Menge im Gewässer neben dem Eintrag aus dem direkten Umfeld der Transport aus dem Oberlauf an Bedeutung (NAKAMURA & SWANSON 1993). URBANEK et al. (1999) weisen darauf hin, dass dieser notwendige Eintrag aus dem Oberlauf durch Unterbrechungen der Durchgängigkeit des Gewässers, z.B. durch Kraftwerke, stark eingeschränkt werden kann. Das Einbringen von Totholz ist notwendig, wenn ein ausreichender Anfall von Totholz aus dem uferbegleitenden Gehölzstreifen und dem Oberlauf nicht gesichert ist.

Das ungeordnete Einbringen von Totholz erhöht natürlich die Strukturvielfalt des Gewässers, eignet sich jedoch nur bedingt zur Umsetzung konkreterer Entwicklungsziele. Die Durchführung zielgerichteterer Maßnahmen ist hierbei effektiver (HILDERBRAND, 1997). In diesen Fällen ist die Durchführung eines Monitoring jedoch unabdingbar, da jede Abweichung von der gewünschten Wirkung als Misserfolg der Maßnahme zu werten ist.


 
2.) Beschreibung konkreter Maßnahmen:
 
Ob Totholz im Gewässer Belassen werden kann hängt von der Verdriftungsgefahr ab. Methoden zur Bestimmung der Verdriftungsgefahr finden sich im Kapitel "Schutzkonzepte zur Gefahrenabwehr".
 
Die Sicherung des natürlichen Totholz-Eintrags durch Förderung des Uferbewuchses ist dem aktiven Einbringen von Totholz vorzuziehen (GURNELL, 1995; PIEGAY & GURNELL, 1997)!
 
Beim Einbringen von Totholz sollte sowohl die Holzarten-Zusammensetzung als auch die Größenverteilung dem natürlichen Totholz-Eintrag möglichst entsprechen.
=> Wenn möglich auch ganze Bäume mit Wurzelballen und Krone einbringen!
 
Die Imitation des natürlichen Eintrags von Sturzbäumen (erfolgt z.B. durch Windwurf oder Ufererosion) schafft wichtige zusätzliche Strukturen.
=> Wenn möglich Bäume ins Gewässer "drücken", nur wenn dies nicht möglich ist fällen!