ROBISON & BESCHTA (1990b) gliedern das Gewässer vertikal in vier Zonen (vgl. Abb.7):
Zone 1 reicht von der Sohle bis zur Höhe des sommerlichen Niedrigwassers. Totholz in diesem Bereich ist ganzjährig submers und stellt die minimale Ausdehnung des aquatischen Lebensraumes dar. Zone 2 reicht von der Höhe des Niedrigwassers bis zur Höhe
des bordvollen Niveaus. Totholz in den Zonen 1 und 2 liegt innerhalb des
Baches, hat eine strömungsmodifizierende Wirkung und damit Einfluß
auf das Gewässer. Es stellt die maximale Ausdehnung des aquatischen
Lebensraumes dar.
Zone 3 umfaßt den Bereich über dem Gewässer. Dort befindet sich Totholz, welches potentiell ins Gewässer gelangen kann. Entsprechend der im Kapitel "Totholz - Definition" vorgenommenen Definition wird auch in Zone 3 nur solches Totholz kartiert, welches einen Durchmesser von 5 cm überschreitet oder, im Fall von ungleichförmigem Holz, eine größere Querschnittsfläche als ein Kreis mit dem Radius 5 cm besitzt. Zone 4 umfaßt den Uferbereich, in dem ein Teil der ins Gewässer ragenden Totholz - Strukturen liegt. Totholz, welches ausschließlich in dieser Zone vorkommt, wird nicht kartiert. Die Längen und Durchmesser der Totholz - Strukturen werden bei der Kartierung für jede der vier Zone einzeln erfaßt. Das Volumen und die Oberfläche werden anhand dieser Teillängen und Durchmesser für jede Zone unter Annahme einer Zylinderform wie im Kapitel "Volumen und Oberfläche" beschrieben berechnet. |